Fördergegenstand
Zu den möglichen Fördermitteln finden Sie Informationen auf der Internetseite:
- Eine Energieberatung für Wohngebäude und /oder Nichtwohngebäude soll Eigentümer, Mieter und Pächter bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz sinnvoll verbessert werden kann.
Die Energieberatung leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Klimaschutzes.
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
- Gegenstand der Förderung bei Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Modul 2:
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude.
Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines Bundes-geförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein Bundes-gefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Quelle: https://www.bafa.de/